Rechtsanwälte und Fachanwälte in Freising


Keinen Kindergarten-/Krippenplatz bekommen?
Haben Sie eine Absage für einen Kindergarten-/Krippenplatz bekommen? Obwohl ein Rechtsanspruch besteht? Lassen Sie uns Ihre rechtlichen Chancen kurzfristig und unverbindlcih besprechen - wir haben in den letzten Monaten eine Vielzahl von erfolgreichen Verfahren geführt!

Herzlich Willkommen in unserer Anwaltskanzlei!

Unsere Kanzlei besteht in Freising seit 2005, seit 2009 haben wir auch eine Zweigstelle im Hallbergmooser Gewerbegebiet (Munich Airport Business Park).

Wir laden Sie ein, unsere Kanzlei und die darin für Sie arbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Dr. Florian Herrmann*, Dr. Marcus Mey, Ernest C. Pirkl, Barbara Wollstadt, Daniela Leikam, Thomas Kettler) näher kennenzulernen.

Wir sind spezialisiert auf nahezu alle Bereiche des Zivilrechts (Vertragsrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Kapitalanlagerecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsunfälle, Schadensersatz), des Gesellschaftsrechtes, Handels- und Handelsvertreterrechts und des Strafrechts. Auch im Bereich Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht finden Sie bei uns stets einen kompetenten Ansprechpartner.

Seit Frühjahr 2023 haben wir uns mit der Kanzlei Pirkl - Insolvenzverwaltung - zusammengeschlossen und sind so in der Lage, künftig noch professioneller auch komplexere Insolvenzverfahren zu bearbeiten.

Wir konzentrieren uns auf das, was wir können, direkte und faire Rechtsberatung und Vertretung. In Bereichen, in denen wir nicht tätig sind, empfehlen wir gerne einen Kooperationspartner.

Rechtsanwalt Pirkl ist Fachanwalt für Insolvenz- und Arbeitsrecht, Rechtsanwältin Barbara Wollstadt ist Fachanwältin für Erbrecht und Familierecht, Rechtsanwältin Daniela Leikam Fachanwältin für Familienrecht und Rechtsanwalt Dr. Marcus Mey Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Thomas Kettler bringt neben seiner juristischen Expertise auch noch seine Qualifikation als Arzt insbesondere in umfangreichen versicherungsrechtlichen Fragestellungen und Arzthaftungsmandaten ein.



*- Rechte aus der Zulassung ruhen derzeit, Art. 3, 3a Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung



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